Ein Postpaket mit mehr als zehn Kilogramm Marihuana war der Ausgangspunkt für Durchsuchungen in Hannover: Am Dienstag, 20. Oktober 2026, durchsuchte das Zollfahndungsamt Hannover dort zwei Wohnungen. Insgesamt wurden nach Angaben des Zolls mehr als 20 Kilogramm verschiedener Drogen beschlagnahmt, der geschätzte Straßenverkaufswert liegt demnach bei rund 300.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen führt das Amt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover.
Der Verdacht: gewerbsmäßiger Handel im Kilogrammbereich
Die Ermittlungen richten sich laut Zollfahndungsamt gegen zwei Deutsche im Alter von 59 und 25 Jahren. Sie stehen im Verdacht, gewerbsmäßig mit Drogen im Kilogrammbereich Handel zu treiben. In der Wohnung des 59-Jährigen fanden die Einsatzkräfte mehr als fünf Kilogramm Marihuana, rund 150 Gramm Haschisch, etwa ein Kilogramm Kokain und circa drei Kilogramm des als Droge missbräuchlich verwendeten Arzneimittels Ketamin, außerdem ein Reizstoffsprühgerät.
In der Wohnung des 25-Jährigen beschlagnahmten die Zollfahnder 6.000 Euro Bargeld. Es bestehe der Verdacht, dass das Geld aus Drogengeschäften stamme, teilt die Behörde mit. Beide Beschuldigten wurden erkennungsdienstlich behandelt und anschließend entlassen. Im Falle einer Verurteilung müssten sie nach Angaben des Zolls mit Freiheitsstrafen rechnen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Kontrolle des Hauptzollamts Gießen als Ausgangspunkt
Das Marihuana in dem Postpaket hatten Zöllner bei einer Kontrolle des Hauptzollamts Gießen im Juli 2026 entdeckt. Als Empfänger wurde der 59-Jährige aus Hannover ermittelt, die anschließenden Ermittlungen führten zu den Durchsuchungen. Erst am Montag, 2. November 2026, berichtete der Zoll darüber, nach eigenen Angaben aus ermittlungstaktischen Gründen.
„Der geschätzte Straßenverkaufswert von rund 300.000 Euro verdeutlicht die Dimension dieses Ermittlungserfolgs“, erklärt Monika Dennhardt, Leiterin des Zollfahndungsamts Hannover.
Was der Zoll zu Ketamin mitteilt
Ketamin sei nach Angaben des Zolls ein Arzneimittel, das ursprünglich als Narkosemittel entwickelt worden sei und bis heute in der Human- und Tiermedizin eingesetzt werde. Wegen seiner bewusstseinsverändernden Wirkung werde es auch als sogenannte Partydroge missbraucht. Der Konsum könne zu Wahrnehmungsstörungen, Orientierungslosigkeit und in höheren Dosierungen zu Bewusstlosigkeit führen. Bei regelmäßigem Konsum drohten gesundheitliche Schäden, insbesondere an der Harnblase.
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