Das Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont sichtet bis Dienstag, 24. November 2026, die Impfbücher aller sechsten Klassen im Landkreis.
Die jährliche Durchsicht läuft seit Montag, 2. November, wie der Landkreis Hameln-Pyrmont mitteilt. Mitarbeitende des Teams Kinder- und Jugendgesundheit besuchen die Klassen und informieren über Impfungen und die Jugenduntersuchung J1. Jedes Kind bekommt individuelle Impfempfehlungen, die anschließend in der Kinder- oder Hausarztpraxis besprochen und umgesetzt werden können.
HPV-Impfung im Mittelpunkt
„Bei den Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern achten wir besonders auf die HPV-Impfung, welche zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr ansteht“, sagt Dr. Meike Lambers, Teamleiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes.
Die Impfung kann laut Landkreis vor bestimmten Krebserkrankungen schützen, darunter Gebärmutterhalskrebs sowie Krebs im Mund-Rachen-Raum, am After, am Penis und an der Vulva oder Vagina. HPV kann außerdem Genitalwarzen verursachen. Empfohlen wird die Impfung seit 2018 für alle Kinder und Jugendlichen.
Neue Empfehlung gegen Meningokokken
Seit Herbst 2025 wird die Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y für alle Kinder und Jugendlichen von 12 bis 14 Jahren empfohlen, unabhängig vom Impfstatus. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen. Manche Impfungen müssen später aufgefrischt werden: Gegen Tetanus und Diphtherie wird nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission in regelmäßigen Abständen aufgefrischt, eine Grippeimpfung wird jährlich empfohlen.
Allein zur J1
Die J1 ist ein Gesundheits-Check-up für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren, die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig. „Die Untersuchung ist freiwillig. Deshalb erinnern wir Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten gerne an dieses Angebot“, sagt Lambers.
Jugendliche können allein in die Kinder- oder Hausarztpraxis gehen und dort auch persönliche Themen ansprechen, etwa Schwierigkeiten im Freundes- oder Familienkreis, Verhütung, Drogen oder Essstörungen. Wegen der Schweigepflicht werden die Sorgeberechtigten laut Landkreis auch bei Minderjährigen nur bei schwerwiegenden Erkrankungen informiert.
„Wer nicht von der schulischen Impfbuchdurchsicht erfasst wird, kann den eigenen Impfstatus jederzeit in der Kinder- oder Hausarztpraxis überprüfen lassen. Bei Verlust kann die Praxis einen neuen Impfausweis ausstellen und dokumentierte Impfungen nachtragen“, rät Adina Schmischke, Leiterin des Gesundheitsamtes Hameln-Pyrmont.
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