Der bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2026, neu gewählte Rat der Stadt Hameln ist am Mittwoch, 4. November 2026, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Getagt hat er im Weserberglandzentrum. Die Tagesordnung hatte 19 Punkte, darunter die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren, die Wahl des Ratsvorsitzes und die Besetzung der Ausschüsse.
Als Bürgermeisterin und Bürgermeister wählte der Rat Birgit Albrecht (CDU), Wilfried Binder (SPD) und Hagen Langosch (Grüne). Sie vertreten Oberbürgermeister Claudio Griese bei repräsentativen Aufgaben. Auch die Besetzung der Ausschüsse legte der Rat fest.

Rohrsen: Viktor Lehmann wird Ortsvorsteher
Viktor Lehmann (CDU) ist neuer Ortsvorsteher von Rohrsen. Er bekam 28 Stimmen, Martin Brüggemann (FDP/Frischer Wind) zehn, bei zwei Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Vorausgegangen waren zwei Unterbrechungen der Sitzung.
Die Ortschaft Rohrsen hat keinen Ortsrat, sondern eine Ortsvorsteherin oder einen Ortsvorsteher. Das Erstvorschlagsrecht hat nach Paragraf 96 des Kommunalverfassungsgesetzes die Fraktion der Partei, die dort bei der Ratswahl die meisten Stimmen bekam. In Rohrsen war das laut Vorlage 160/2026 die AfD mit 413 Stimmen (31,45 Prozent) vor der CDU mit 255 Stimmen (19,42 Prozent). Die AfD-Fraktion schlug Brüggemann vor.
Brüggemann bat daraufhin darum, eine Erklärung abgeben zu können, und um eine Unterbrechung. Am Rednerpult sagte er, er wisse um die Bedeutung der Situation. Er verfüge in Rohrsen aber über die meisten Stimmen und wolle die Verantwortung gern übernehmen. Er bat darum, auch zu sehen, in welcher Position er sich befinde, und darum, dass die übrigen Fraktionen dem Vorschlag der AfD-Fraktion nicht mit breiter Ablehnung begegneten. Für eine kurze Unterbrechung regte er eine Aussprache an.
Aus den geplanten fünf Minuten wurden 15. Die Spitzen und langjährige Mitglieder des Rates berieten über die Personalie, auch Oberbürgermeister Claudio Griese nahm an den Gesprächen teil. Brüggemann warb für seine Position und bat um Verständnis. Danach gab er eine persönliche Erklärung ab: Unter diesen Umständen könne er nicht annehmen.
Daraufhin schlug Hans-Günter Limberg Brüggemann vor, und die Sitzung wurde erneut für 15 Minuten unterbrochen. Danach schlug Martin Lücke (CDU) Lehmann vor, Limberg schlug erneut Brüggemann vor. Anschließend wurden Stimmzettel ausgeteilt.
Einspruch der AfD zurückgewiesen
Zur Sitzung gehörte auch die Entscheidung über den Einspruch der AfD gegen die Stadtratswahl: Der Rat wies ihn zurück. 35 Mitglieder stimmten für die Zurückweisung, darunter Griese, sechs dagegen. Damit folgte der Rat der Empfehlung von Gemeindewahlleiter Christian Campe.
Wie berichtet hatte die AfD Niedersachsen, Kreisverband Weserbergland, beantragt, die Stadtratswahl für ungültig zu erklären. Nach der Beschlussvorlage 159/2026 begründete sie das mit der Kreistagswahl: Dort seien zunächst allein 260 AfD-Stimmen als ungültig bewertet und inzwischen korrigiert worden. Weil zum Teil dieselben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beide Wahlen ausgewertet hätten, seien die gleichen Fehler sehr wahrscheinlich auch bei der Stadtratswahl passiert.
Dreisvogt: Keine konkreten Hinweise
Anett Dreisvogt (Grüne), Vorsitzende des Rechtsausschusses, sagte, die Verwaltung habe das Verfahren mit Rechtsstaatlichkeit, Sachlichkeit und parlamentarischer Disziplin geführt, dem solle sich der Rat anschließen. Der Einspruch scheitere an den rechtlichen Vorgaben. Nötig seien konkrete, nachvollziehbare Hinweise statt pauschaler Vermutungen. Die Quote von 2,69 Prozent ungültiger Stimmen sei normal, wie 2016 und 2021. Mutmaßungen zu Vorgängen in anderen Gremien reichten nicht.
Hinzu kämen formelle Mängel, sagte Dreisvogt: Sie nannte die fehlende Wahlberechtigung und eine nicht erbrachte Vollmacht, im Namen des Kreisverbandes Einspruch einzulegen. Wahlen seien das Fundament der Demokratie, ihre Legitimität anzuzweifeln ein schwerwiegender Schritt, der auf festem Boden stehen müsse. Sie fragte die AfD-Fraktion, ob sie die Anzweiflung teile oder sich von dem Vorstoß distanziere.
Holtz: Es geht um das Recht
Holtz (AfD) sagte, er habe den Einspruch persönlich abgegeben. Unterschrieben hatte ihn laut Beschlussvorlage allein die Kreisvorsitzende Delia Klages. Dahinter stehe kein Zweifel an der Legitimität der Wahl, Dreisvogt verwechsle Legitimität mit Legalität. Bei der Kreistagswahl seien zunächst 700 Stimmen als ungültig behandelt worden, den Grund habe er erst aus der Beschlussvorlage erfahren. Von diesen Stimmen hätten 260 die AfD von 19,98 auf 20,04 Prozent gebracht, die Sitzverteilung sei gleich geblieben. Weil drei Wahlbereiche der Stadt Hameln für die Kreistagswahl zuständig seien, müssten dort dieselben Wahlhelferinnen gearbeitet haben. Das sei kein Misstrauen gegen sie.
Für den achten AfD-Sitz hätten rund 40 bis 50 Stimmen gefehlt, sagte Holtz. Das sei keine allgemeine Vermutung, sondern ein konkreter Hintergrund. Ein Ergebnis könne die AfD nicht nennen, solange sie die Unterlagen nicht einsehen könne, und das gehe nur über einen Wahleinspruch. Dieser sei nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht nur gegen die Gültigkeit der gesamten Wahl möglich. Für die Fraktion beantragte er, dem Einspruch stattzugeben.
Zum Hintergrund: Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband seit Februar 2026 als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ ein, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies eine Beschwerde der Partei am Donnerstag, 29. Oktober 2026, zurück.
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