Hameln: Wärmeplan kommt am 12. November in den Stadtentwicklungsausschuss

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Hameln soll am Donnerstag, 12. November 2026, über die Verabschiedung des Wärmeplans beraten.

Der Punkt steht in der Tagesordnung im Amtsblatt 11D/2026 der Stadt Hameln vom Donnerstag, 5. November 2026, und heißt dort „Kommunale Wärmeplanung – Beschluss der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wärmeplans“. Die öffentliche Sitzung beginnt um 16.30 Uhr im Energietreff der Stadtwerke an der Hafenstraße 14. Die abschließenden Ergebnisse waren am Freitag, 7. August 2026, bei einer Bürgerinformation vorgestellt worden. Die Zahlen zu Gasheizungen und Wärmenetzen stehen in unserem Bericht zur Wärmeplanung in der Nordstadt.

Ausschuss für Stadtentwicklung
WannDonnerstag, 12. November 2026, 16.30 UhrWoEnergietreff der Stadtwerke, Hafenstraße 14, HamelnVorabEinwohnerfragestundeThemenFinkenborn, Bebauungsplan Nr. 460, Vorkaufsrecht Hafen, Wärmeplan, Baulückenkataster

Nordstadt, Klütviertel, Klein Berkel: die Einteilung vom August

In der Präsentation vom 7. August 2026 ist die Nordstadt als Wärmenetzgebiet eingeteilt. Das Klütviertel, Klein Berkel und die Potenzialgebiete des Wärmenetzes in der Kernstadt gelten dort als Prüfgebiete, die übrige Stadt als Einzelversorgungsgebiet.

Für ein Wärmenetzgebiet lasse sich die Versorgungsart noch nicht endgültig festlegen, heißt es in der Präsentation: Ein Netz sei denkbar, müsse aber in Machbarkeitsstudien genauer untersucht werden. Für die Nordstadt nennt sie im Ausblick eine solche Studie mit Umsetzungs- und Kostenmodellen. Im Einzelversorgungsgebiet liege die Versorgung in der eigenen Hand, als Möglichkeiten führt die Präsentation Wärmepumpe, Pelletkessel und Solarthermie auf. Ein Wärmenetz sei dort nicht ausgeschlossen, vor allem genossenschaftliche Modelle könnten eine Alternative bilden.

Hauseigentümer und die neue Heizungsregel

Die Wärmeplanung sei rechtlich unverbindlich und schaffe für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen keine Rechte oder Pflichten, steht in der Präsentation. Auch die Stadt verpflichte sich damit nicht, bestimmte Energieinfrastruktur zu errichten oder zu betreiben.

Auf ihrer Seite zur Wärmeplanung weist die Stadt Hameln auf das Gebäudemodernisierungsgesetz hin, das nach ihren Angaben seit Mittwoch, 29. Juli 2026, gelte und das Gebäudeenergiegesetz ablöse. Die Vorgabe, neue Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfalle damit. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gälten schrittweise steigende Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe, ab 2029 ein Mindestanteil, der weiter ansteige. Spätestens 2045 müssten fossile Brennstoffe im Gebäudebereich vollständig durch klimaneutrale ersetzt sein. Das Niedersächsische Klimagesetz schreibt laut Stadt vor, dass die Ergebnisse der Wärmeplanung bis Ende 2026 erstellt und veröffentlicht sind. Die Präsentation nennt eine Fortschreibung alle fünf Jahre.

Baulücken, Hafen und Finkenborn

Fünf Sachpunkte stehen auf der Tagesordnung. Das Baulückenkataster der Stadt soll veröffentlicht werden. Für den Bereich Hafen geht es um die Erweiterung und Aufhebung von Teilbereichen der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch. Für Finkenborn stehen der Bebauungsplan Nr. 287 und die Änderung 33 des Flächennutzungsplans an, mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung. Beim Bebauungsplan Nr. 460 für das Gebiet zwischen Von-Dingelstedt-Straße, Kastanienwall, Sedanstraße und Am 164er Ring geht es um die Änderung 3 mit Aufstellungsbeschluss, Entwurf und Veröffentlichung.

Die Einwohnerfragestunde findet vor Eintritt in die Tagesordnung statt. Die Vorträge der Veranstaltung vom August stehen im Downloadbereich der städtischen Seite.

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