Bückeburg: Staatsgerichtshof verhandelt im Dezember über Akten im Fall Yashar G.

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Der Niedersächsische Staatsgerichtshof verhandelt am Montag, 14. Dezember 2026, in Bückeburg über einen Eilantrag von fünf CDU-Abgeordneten gegen die Landesregierung. Sie verlangen Akten für den Untersuchungsausschuss des Landtags zum Fall des Staatsanwalts Yashar G. aus Hannover. Die Anträge gingen am Donnerstag, 29. Oktober 2026, ein, wie das Gericht am Dienstag, 3. November 2026, mitteilte.

Termin am Staatsgerichtshof
WannMontag, 14. Dezember 2026, 9 UhrWoSaal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31WorüberEilantrag von fünf CDU-AbgeordnetenAktenzeichenStGH 2/26 und StGH 3/26

Vorwurf: Zu wenige Akten, erheblich geschwärzt

Der 26. Parlamentarische Untersuchungsausschuss habe am Montag, 1. Juni 2026, die Vorlage umfangreicher Akten beschlossen, tragen die Abgeordneten laut der Mitteilung des Gerichts vor. Die Landesregierung habe bislang nur einen geringen Teil davon vorgelegt. Diese Akten seien erheblich geschwärzt, ohne dass sie das ausreichend begründet habe. Die Vorlage sei damit weder unverzüglich noch vollständig erfolgt.

Den Eilantrag begründen die Abgeordneten mit dem laufenden Ausschuss: Er habe schon mit der Vernehmung von Zeugen begonnen und könne die weiteren Vernehmungen ohne die Akten nicht sachgerecht vorbereiten.

Worum es im Untersuchungsausschuss geht

Der Landtag setzte den Ausschuss am Mittwoch, 27. Mai 2026, auf Antrag der CDU-Fraktion ein. Das Landgericht Hannover verurteilte den Staatsanwalt am Freitag, 20. März 2026, zu achteinhalb Jahren Haft. Gegen das Urteil wurde laut Einsetzungsantrag der CDU-Fraktion vom 21. April 2026 Revision eingelegt. Das Justizministerium sprach in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage vom 31. Juli 2026 von einem „erstinstanzlich verurteilten“ Staatsanwalt.

Zwei Verfahren in Bückeburg

Im Organstreitverfahren StGH 2/26 wollen die Abgeordneten feststellen lassen, dass die Landesregierung ihr Recht auf unverzügliche und vollständige Aktenvorlage verletzt hat. Mit dem Antrag StGH 3/26 verlangen sie eine einstweilige Anordnung, die nach ihrer Darstellung schwere Nachteile abwenden soll. Verhandelt wird am Montag, 14. Dezember, über diesen Eilantrag.

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