Im Salzhemmendorfer Ortsteil Lauenstein steht ein Blitzer-Anhänger, auf dessen Rückseite eine Fläche gelb übermalt ist. Das zeigen Fotos der Hamelner Allgemeinen vom Samstag, 7. November 2026, kurz nach 11 Uhr. Es ist die rechteckige Fläche im oberen Teil, an der bei dieser Bauform das Sichtfenster für die Messtechnik sitzt. Sonst ist am Gehäuse auf den Fotos keine Beschädigung zu erkennen.
Es ist der fünfte Fall an einem Blitzer-Anhänger im Landkreis Hameln-Pyrmont seit Juni, über den die Hamelner Allgemeine berichtet. Über den bislang letzten Fall hatte sie am Sonntag, 2. August, berichtet: Unbekannte hatten am Wochenende an der B 442 in Bad Münder ein Sichtfenster mit Farbe überdeckt (Bericht vom vierten Fall an der B 442).

Die vier früheren Fälle im Landkreis
In drei der vier früheren Fälle war das Sichtfenster das Ziel. Der erste der vier Fälle war eine Sprengung: In der Nacht zum Montag, 8. Juni, sprengten Unbekannte an der Springer Landstraße (B 217) in Hameln einen Anhänger. Anwohner hörten den Knall zwischen 23 Uhr und Mitternacht (Hintergrund zur Serie gesprengter Blitzer-Anhänger).

Anfang Juli besprühten Unbekannte im Bad Münderaner Ortsteil Rohrsen einen Anhänger mit dem Schriftzug „ACA“ und verschmutzten das Sichtfenster mit heller Farbe.

In der Nacht zum Dienstag, 21. Juli, wurde an der Fischbecker Landstraße in Hameln zuerst das Sichtfenster besprüht. Danach wurde Brandbeschleuniger ausgeschüttet und angezündet.

An der B 442 in Bad Münder, Höhe „Am Deisterbahnhof“, war das Sichtfenster am Sonntagmorgen, 2. August, vollflächig mit dunkler Farbe überzogen. Das Gehäuse blieb dort äußerlich unbeschädigt.

Was das Strafgesetzbuch vorsieht
Nach § 303 des Strafgesetzbuchs ist nicht nur strafbar, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Ebenso bestraft wird, wer ihr Erscheinungsbild unbefugt verändert, wenn das nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend ist. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.
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