Städte, Gemeinden und Landkreise können sich erneut um Bundesgeld für die Sanierung ihrer Sportstätten bewerben – das gilt auch für die Kommunen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen 333 Millionen Euro bereit, wie aus dem am Montag, 26. Oktober, veröffentlichten Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervorgeht. Interessenbekundungen sind bis Montag, 1. Februar 2027, möglich.
Geld aus dem Sondervermögen
Der Bundestag hat die Mittel nach Angaben des BBSR mit dem Bundeshaushalt 2026 bereitgestellt; veranschlagt sind sie im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Das Programm soll laut Aufruf den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern abbauen.
Insgesamt hat der Bundestag für das Programm in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 bislang 916 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: in beiden Jahren je 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten und 2026 weitere 250 Millionen Euro für eine eigene Förderrunde für Schwimmbäder. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die der Pressedienst des Bundestags im April berichtet hat.
Was gefördert wird
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Anlagen, die vor allem dem Sport dienen – neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen wie Fußball- und Tennisplätze. Bestehende Gebäude und Anlagen sind grundsätzlich zu erhalten, Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Mittelpunkt: Nach der Fertigstellung müssen sie festgelegte energetische Standards erfüllen. Auch die Umwandlung in Kunstrasenplätze oder deren Sanierung ist möglich.
Haushaltsausschuss wählt die Projekte aus
Kommunen reichen ihre Interessenbekundung ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland ein; das Formular ist seit dem 26. Oktober freigeschaltet. Welche Projekte zum Zug kommen, entscheidet nach dem Interessenbekundungsverfahren der Haushaltsausschuss des Bundestags. Die ausgewählten Kommunen werden anschließend aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Für Fragen zum Aufruf hat das BBSR eine Hotline geschaltet, erreichbar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter +49 30/257679-450. Weitere Einzelheiten stehen im Projektaufruf auf der Aufrufseite des BBSR.

