Der Einbau kostet nichts, so steht es im Brief. Mit diesem Angebot schreibt die Deutsche Messwesen GmbH (DMG) derzeit Haushalte in Hameln und den Nachbarkommunen an und wirbt für einen intelligenten Stromzähler, ein sogenanntes Smart Meter. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland warnen erneut vor den Schreiben. Das Unternehmen trete als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf und handle nicht in ihrem Auftrag, teilten die Stadtwerke am Mittwoch, 21. Oktober 2026, mit. Schon im August hatte der Versorger auf die Briefe hingewiesen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich mit den Schreiben befasst.
Die Stadtwerke sind in ihrem Netz der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, also von Gesetzes wegen für die Zähler zuständig. Die Briefe hätten in vielen Haushalten für Verunsicherung gesorgt, heißt es in der Mitteilung der Stadtwerke.
Gratis eingebaut, 99 Euro im Jahr
Kostenlos ist nur der Einbau. Laut Stadtwerken nennt das Schreiben laufende Kosten von 99 Euro brutto im Jahr und eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass der Betrag im Kleingedruckten steht. Er enthalte ein Entgelt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen sei. Die Betreffzeile erwecke zudem den Eindruck, ein Einbau sei bereits geplant.
Beim grundzuständigen Betreiber begrenzt das Gesetz die Preise. § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes legt fest, was Kunden für ein intelligentes Messsystem höchstens zahlen: 40 Euro brutto im Jahr bei einem Verbrauch von mehr als 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden, 50 Euro bei mehr als 10.000 bis 20.000 Kilowattstunden oder bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Wird zusätzlich eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt eingebaut, darf der grundzuständige Betreiber nach Absatz 2 dafür noch einmal bis zu 50 Euro im Jahr berechnen. Wer sich freiwillig ein Gerät einbauen lässt, zahlt höchstens 30 Euro im Jahr. Das zusätzliche Messentgelt beträgt nach Angaben der Stadtwerke auf ihrer Internetseite derzeit 30 Euro im Jahr und ist in aller Regel über die Grundgebühr ihres Stromliefervertrags abgedeckt. Beim Pflichteinbau richten sich die jährlichen Betriebskosten nach Jahresverbrauch oder installierter Leistung. Für den freiwilligen Einbau verlangen die Stadtwerke einmalig 100 Euro, beim Pflichteinbau fallen keine Einbaukosten an.
Die Stadtwerke halten das Angebot für deutlich teurer als ihren eigenen Messstellenbetrieb, wobei sie selbst Anbieter sind. Die Verbraucherzentrale formuliert vorsichtiger: Je nach Situation könnten bei einem wettbewerblichen Betreiber höhere laufende Kosten entstehen. Die Kosten hängen laut Stadtwerken von Verbrauchsgruppe und Nutzung ab. Die Verbraucherzentrale rät, Angebote nebeneinanderzulegen.
Wer einen Zähler bekommen muss und wer wechseln darf
Pflicht ist ein intelligentes Messsystem nach § 29 des Gesetzes bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, für Betreiber von Anlagen wie Photovoltaik mit mehr als sieben Kilowatt Leistung und für Kunden mit einer Vereinbarung über steuerbare Geräte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Wer weniger verbraucht und keine solche Anlage oder Vereinbarung hat, muss derzeit nicht, kann aber. Die Stadtwerke bauen die Geräte nach und nach ein und kündigen den Tausch vorher schriftlich an. Der Pflichtwechsel ist kostenlos. Ihr Netzgebiet umfasst Hameln, Hessisch Oldendorf, Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal und Salzhemmendorf.
Ein Brief der Deutschen Messwesen verpflichtet zu nichts. Niemand muss deshalb einen Termin ausmachen, einen Vertrag schließen oder den Betreiber wechseln. Wechseln darf man aber: Nach § 5 des Messstellenbetriebsgesetzes können Kunden einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Hat der grundzuständige Betreiber schon ein intelligentes Messsystem eingebaut, geht das nach dem Gesetz in der Regel frühestens zwei Jahre danach. Das reduzierte Netzentgelt für Wärmepumpen oder Wallboxen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz ist nach Angaben der Stadtwerke keine Sonderleistung eines bestimmten Messstellenbetreibers. Liegen die Voraussetzungen vor, hänge es nicht davon ab, welcher Messstellenbetreiber beauftragt sei.
Fragen zum Zählertausch beantwortet der Messstellenbetrieb der Stadtwerke unter 05151 788-702. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät zu Energielieferverträgen unter 0511 91196-99, montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr.

