Mehr Verfahren an Sozialgerichten in Niedersachsen – Gericht vermutet KI

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Die niedersächsischen Sozialgerichte bekommen seit Anfang 2026 deutlich mehr Verfahren auf den Tisch. Im ersten Halbjahr gingen bei den acht Sozialgerichten im Land mehr als doppelt so viele Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein wie im ersten Halbjahr 2025, nämlich 3.083 statt 1.495 – ein Plus von 106 Prozent. Die Zahl der Klagen stieg um rund 21 Prozent auf 14.120, nach 11.685 im Vorjahreszeitraum. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle Mitte September mitgeteilt. Als Ursache vermutet das Gericht den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) beim Abfassen von Klagen und Eilanträgen.

Bis Ende August schon 80 Prozent des Vorjahres

Bis zum 31. August hatten die Eingänge an den niedersächsischen Sozialgerichten bereits 80 Prozent der Eingänge des gesamten Vorjahres erreicht. Das Sozialgericht Bremen verzeichnet nach Angaben des LSG insgesamt ein Plus von rund 48 Prozent; dort lagen die Eingänge bis zum 31. August bereits über denen des gesamten Vorjahres. Beim LSG, das über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Sozialgerichte entscheidet, lagen die Eingänge im ersten Halbjahr um 16 Prozent über dem Vorjahreszeitraum, bei den in Celle für die Grundsicherung zuständigen Senaten um rund 30 Prozent. Zum 31. August waren am LSG 76 Prozent der Eingänge des gesamten Vorjahres erreicht, bei Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz bereits 115 Prozent.

Betroffen sind laut Gericht neben dem Krankenversicherungsrecht vor allem Rechtsgebiete, in denen um existenzsichernde Leistungen gestritten wird, etwa die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld sowie die Sozial- und Eingliederungshilfe.

Lange Schreiben, erfundene Urteile

Die Vizepräsidentin des LSG, Lioba Huss, führt den Anstieg überwiegend auf KI zurück. Diese rate erfahrungsgemäß häufig dazu, vor Gericht zu ziehen, und erlaube es, ohne größeren Aufwand und Kostenrisiko ein Anliegen bei Gericht vorzubringen. Ein solcher niedrigschwelliger Rechtsschutz sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, führe aber nicht zu einer zielorientierten Förderung des Verfahrens, sondern zu höherem Bearbeitungsaufwand.

Mit KI erstellte Schreiben seien häufig umfangreich, enthielten meist aber nur allgemeine Rechtsausführungen mit keinem oder geringem Bezug zum Einzelfall – obwohl es etwa bei der Berechnung existenzsichernder Leistungen gerade darauf ankomme. Häufig zitiere die KI auch Gerichtsentscheidungen, die es nicht gebe oder die keinen erkennbaren Bezug zum Verfahren hätten.

Die hohe Zahl der vordringlich zu bearbeitenden Eilverfahren verlängere nach Darstellung von Huss die Laufzeit der Hauptsacheverfahren. Verstetige sich der Trend, werde das auch Auswirkungen auf die Personalausstattung der Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Bremen haben müssen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wer selbst betroffen ist, sollte sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, bei steuerlichen Fragen an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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