Deensen: Feuer zerstört Einfamilienhaus und greift auf Nachbarhaus über

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Ein Brand hat am Samstag, 1. August 2026, in Deensen im Landkreis Holzminden ein Einfamilienhaus vollständig zerstört und ein benachbartes Wohnhaus beschädigt. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden wurde niemand verletzt. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf rund 350.000 Euro.

Geräusch am Stromkasten

Gegen 20.16 Uhr hörte eine Bewohnerin des Hauses nach Polizeiangaben ein lautes Geräusch aus dem Bereich des Stromkastens. Kurz darauf bemerkte sie starken Rauch und sah, dass Teile der Außenfassade brannten. Die Feuerwehr wurde sofort alarmiert.

Das Feuer breitete sich laut Polizei über Gartenhütten und eine Hecke auf eine Garage und schließlich auf den Dachstuhl des Nachbarhauses aus. Das zuerst betroffene Gebäude brannte vollständig nieder. Weil immer wieder Glutnester aufflammten, musste die Feuerwehr es mit einem Bagger teilweise einreißen.

Nachbarhaus bleibt bewohnbar

Im Nachbarhaus verhinderte nach Angaben der Polizei eine Betondecke, dass sich das Feuer ins Innere ausbreitete. Die Feuerwehr konnte den Brand dort auf den Dachstuhl begrenzen. Zudem wurde ein Fenster beschädigt, ein dahinterliegender Raum verrußte. Das Haus bleibt bewohnbar, sein Bewohner war zur Zeit des Brandes im Urlaub.

Den Schaden am zerstörten Haus beziffert die Polizei auf etwa 250.000 Euro, am Nachbarhaus auf rund 100.000 Euro. Die Bewohner des zerstörten Gebäudes kamen bei Angehörigen unter.

Die Ursache des Feuers ist bislang unklar und Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Beide Gebäude wurden beschlagnahmt.

Rauchwarnmelder sind in Niedersachsen Pflicht

Unabhängig von der noch ungeklärten Ursache in Deensen: In Niedersachsen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, nach § 44 Absatz 5 der Niedersächsischen Bauordnung jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Darauf weisen Innenministerium und Landesfeuerwehrverband Niedersachsen in einem gemeinsamen Merkblatt hin. Bestandswohnungen mussten Eigentümer bis zum 31. Dezember 2015 nachrüsten.

Für die Betriebsbereitschaft der Geräte sind nach der Regelung grundsätzlich diejenigen verantwortlich, die die Wohnung tatsächlich nutzen, also etwa Mieterinnen und Mieter, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt.

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