Bad Pyrmont: 64-Jähriger durch Stich in den Hals schwer verletzt

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In der Bad Pyrmonter Innenstadt ist in der Nacht zu Samstag, 18. Juli 2026, ein 64-jähriger Mann schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden soll ihm ein 24-Jähriger gegen 0.07 Uhr beim Verlassen einer Gaststätte in der Brunnenstraße mit einem spitzen Gegenstand in den Hals gestochen haben. Beide Männer stammen aus Bad Pyrmont.

Der 64-Jährige wurde notoperiert. Nach derzeitigem Stand besteht laut Polizei keine Lebensgefahr mehr.

Festnahme nach kurzer Verfolgung

Der Tatverdächtige soll zuvor in der Gaststätte mehrere Gäste wahllos angepöbelt und den 64-Jährigen dann ohne erkennbaren Anlass angegriffen haben. Anschließend flüchtete er nach Darstellung der Polizei zu Fuß. Nach kurzer Verfolgung nahmen ihn Einsatzkräfte in der Winkelstraße fest.

Dabei wurde ein Polizist durch einen Tritt gegen den Kopf leicht verletzt, blieb aber dienstfähig.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover wurde der 24-Jährige vorläufig festgenommen. Ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen, wird laut Polizei noch geprüft. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen macht die Polizei derzeit keine weiteren Angaben.

Was das Gesetz für Untersuchungshaft verlangt

Untersuchungshaft ist kein automatischer Schritt nach einer Festnahme. Nach § 112 der Strafprozessordnung darf sie nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und zusätzlich ein Haftgrund bestehen – etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr, also die Gefahr, dass Beweismittel beseitigt oder Zeugen beeinflusst werden. Außerdem muss die Haft im Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur zu erwartenden Strafe stehen. Darüber entscheidet ein Richter.

Angriffe mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen erfasst das Strafgesetzbuch als gefährliche Körperverletzung. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Für den Verdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Landes registrierte die Polizei in Niedersachsen im Jahr 2025 insgesamt 14.297 Fälle gefährlicher Körperverletzung, 5,02 Prozent weniger als im Vorjahr.

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