Eine Serie von Graffiti-Schmierereien beschäftigt die Polizei in Bad Pyrmont. Nach bisherigen Erkenntnissen haben Unbekannte zwischen Dienstagabend, 14. Juli 2026, und Mittwochmorgen, 15. Juli 2026, im Stadtgebiet an mindestens neun Stellen Farbe aufgesprüht.
Wie die Polizei mitteilt, wurde überwiegend der Schriftzug „X KAN X“ in roter Farbe angebracht. Betroffen sind unter anderem mehrere Hausfassaden. Zur Höhe des Schadens macht die Polizei keine Angaben.
Weitere Betroffene sollen sich melden
Die Polizei Bad Pyrmont, die zur Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden gehört, ermittelt wegen Sachbeschädigung durch Graffiti. Wer im genannten Zeitraum Verdächtiges beobachtet hat oder Hinweise auf die Verantwortlichen geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 05281/9899-0 zu melden.
Auch wer den Schriftzug an seinem Eigentum entdeckt und noch keine Anzeige erstattet hat, soll sich bei der Polizei melden.
Fotos machen, anzeigen, zügig entfernen
Wer Schmierereien an Haus oder Grundstück entdeckt, sollte den Schaden nach Empfehlung der polizeilichen Kriminalprävention zunächst fotografieren und Anzeige erstatten – auch dann, wenn kein Täter bekannt ist. Danach rät sie, die Farbe möglichst bald zu entfernen; eine schnelle Beseitigung nehme Sprayern den Reiz. Besteht eine Gebäudeversicherung, sollte der Schaden auch dort gemeldet werden. Vorsicht ist bei Graffiti-Entfernern geboten: Sie können ätzende Säuren enthalten.
Rechtlich gilt das Besprühen fremder Wände als Sachbeschädigung. § 303 des Strafgesetzbuchs stellt ausdrücklich auch das unbefugte, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Verändern des Erscheinungsbilds einer fremden Sache unter Strafe. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, die nach Angaben der Polizeiberatung bis zu 30 Jahre lang durchgesetzt werden können.

