Hameln: Radfahrerin fährt nach Zusammenstoß mit Auto weiter

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Nach einem Zusammenstoß mit einem Auto in der Hamelner Innenstadt hat sich eine Radfahrerin vom Unfallort entfernt. Das teilt die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden mit. Der Unfall ereignete sich am Donnerstag, 16. Juli 2026, gegen 10.15 Uhr an der Kreuzung Königstraße/Wittekindstraße.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei fuhr die Frau auf der Wittekindstraße in Richtung Lohstraße. An der Kreuzung soll sie einen von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten grauen BMW übersehen haben. Dessen Fahrer wollte gerade von der Königstraße nach links in die Wittekindstraße abbiegen. Bei dem Zusammenstoß wurde der Wagen beschädigt. Angaben zu Verletzten oder zur Schadenshöhe macht die Polizei nicht.

Beschreibung der Radfahrerin

Die Radfahrerin setzte ihre Fahrt fort, ohne ihre Personalien angeben zu lassen. Sie soll etwa 50 Jahre alt und rund 1,60 Meter groß sein, eine normale bis schlanke Statur und sehr kurze blonde Haare haben. Bekleidet war sie nach Angaben der Polizei mit einer kurzen schwarzen Sporthose und einem beigefarbenen T-Shirt.

Laut dem Autofahrer haben mehrere Menschen den Unfall beobachtet, sind aber weitergegangen. Die Polizei bittet Zeugen, die Angaben zum Hergang oder zur Identität der Frau machen können, sich unter der Telefonnummer 05151/933-222 zu melden.

Auch auf dem Rad gilt: anhalten und warten

Die Pflichten nach einem Unfall gelten nicht nur für Autofahrer. Nach § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung müssen alle Beteiligten sofort anhalten, die Unfallfolgen klären, Verletzten helfen und anderen auf Verlangen Name und Anschrift nennen. Ist niemand bereit, die Feststellungen zu treffen, muss man eine angemessene Zeit warten und seine Daten hinterlassen. Unfallbeteiligt ist dabei jeder, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann.

Wer sich ohne diese Feststellungen entfernt, macht sich nach § 142 des Strafgesetzbuchs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor – unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs war.

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