Bad Münder/Springe: Mutmaßliche Kabeldiebe nach Verkehrskontrolle gestoppt

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Eine nächtliche Verkehrskontrolle hat die Polizei auf die Spur mutmaßlicher Kupferkabeldiebe geführt. Wie die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Bundespolizeiinspektion Hannover gemeinsam mitteilen, stoppten Beamte des Polizeikommissariats Bad Münder am Montag, 13. Juli 2026, gegen 3 Uhr auf einer Landstraße im Bereich Springe ein deutlich zu schnell fahrendes graues Auto.

Im Wagen saßen drei Personen: ein 46-jähriger Fahrer, ein 33-jähriger Mann und eine 45-jährige Frau. Im Kofferraum fanden die Beamten nach eigenen Angaben etwa 70 Meter Kupferkabel und verschiedenes Werkzeug.

Kabel sollen vom Güterbahnhof Hameln stammen

Nach Darstellung der Polizei sollen die drei kurz vor der Kontrolle unerlaubt in einen abgesperrten Bereich des Güterbahnhofs Hameln eingedrungen sein und dort hochwertige Kupferkabel von industriellen Kabeltrommeln entwendet haben. Sie wurden vorläufig festgenommen, die Bundespolizeiinspektion Hannover wurde zuständigkeitshalber informiert.

Der Fahrer soll keine Fahrerlaubnis besessen haben und vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben. Bei einer der mitfahrenden Personen fanden die Beamten laut Polizei eine geringe Menge Amphetamin.

Durchsuchungen in Hannover

Ermittler der Bundespolizeiinspektion Hannover sicherten am Tatort Spuren. Die Verdächtigen wurden erkennungsdienstlich behandelt, dabei wurden auch DNA-Proben genommen. Bei gerichtlich angeordneten Durchsuchungen der Wohnungen in Hannover stellten die Ermittler nach eigenen Angaben umfangreiches Beweismaterial, mehrere Mobiltelefone, eine industrielle Abisoliermaschine für Kabel und eine größere Menge Amphetamin sicher.

Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei Bad Münder leitete ihrerseits mehrere Ermittlungsverfahren ein: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Was das Gesetz bei Einbruch und Fahren ohne Führerschein vorsieht

Ein Diebstahl wird nach § 243 des Strafgesetzbuchs in der Regel als besonders schwerer Fall eingestuft, wenn jemand dafür etwa in ein Gebäude oder einen anderen umschlossenen Raum einbricht oder eine durch eine Schutzvorrichtung besonders gesicherte Sache stiehlt. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. Welche Vorwürfe sich im konkreten Fall bestätigen, ist Gegenstand der Ermittlungen; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer Vorverurteilung innerhalb von drei Jahren, kann zudem das Fahrzeug eingezogen werden. Wer unter dem Einfluss von Drogen fährt, riskiert nach Angaben der polizeilichen Kriminalprävention schon ohne Ausfallerscheinungen ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten; kommen Fahrfehler, eine Gefährdung oder ein Unfall hinzu, wird daraus eine Straftat.

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