Nach der Kommunalwahl vom 13. September 2026 kommt der Rat der Stadt Hameln am Mittwoch, 4. November 2026, zusammen. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Weserberglandzentrum am Rathausplatz 7 und ist öffentlich. Vor Eintritt in die Tagesordnung ist laut Einladung der Stadt Hameln eine Einwohnerfragestunde von etwa 15 Minuten angesetzt.
Die Tagesordnung hat 19 Punkte, darunter die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren, die Wahl des Ratsvorsitzes und die Besetzung der Ausschüsse.
Einspruch gegen die Stadtratswahl
Unter Punkt 6 entscheidet der Rat über einen Wahleinspruch der AfD Niedersachsen, Kreisverband Weserbergland. Die Partei beantragt, die Stadtratswahl für ungültig zu erklären. Nach der Beschlussvorlage 159/2026 begründet sie das so: Bei der Auszählung seien mehr als 700 Stimmen als ungültig gewertet worden. Bei der Kreistagswahl seien zunächst allein 260 AfD-Stimmen als ungültig bewertet und inzwischen korrigiert worden. Da zum Teil dieselben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beide Wahlen ausgewertet hätten, seien die gleichen Fehler sehr wahrscheinlich auch bei der Stadtratswahl passiert. Für einen achten AfD-Bewerber hätten etwa 44 Stimmen gefehlt. Die Partei will feststellen lassen, wie viele der ungültigen Stimmen ihr zuzuordnen sind, diese Stimmen prüfen und das Ergebnis gegebenenfalls zugunsten ihres Bewerbers Ralph Michel korrigieren lassen.
Gemeindewahlleiter Christian Campe empfiehlt, den Einspruch zurückzuweisen. Er hält ihn „mangels hinreichender Substantiierung“ für unzulässig. Bei der Stadtratswahl 2026 seien 678 Stimmzettel als ungültig festgestellt worden, ein Anteil von 2,69 Prozent. 2021 waren es nach seinen Angaben 512 (2,4 Prozent), 2016 dann 636 (2,8 Prozent). Der Fehler bei der Kreistagswahl habe nach Auskunft des stellvertretenden Kreiswahlleiters auf der falschen Anwendung einer Vorschrift beruht, die auch für die Stadtratswahl gilt. Ein solcher Fehler sei bei beiden Wahlen grundsätzlich möglich, schreibt Campe. Daraus folge aber nicht, dass er auch bei der Ratswahl passiert sei; die AfD nenne keinen tatsächlichen Vorgang aus der Stadtratswahl. Bei Stichproben anlässlich der Annahme der Wahlunterlagen sei ein solcher Fehler nicht aufgefallen. Das bedeute allerdings nicht, dass alle ungültigen Stimmzettel überprüft oder Fehler im gesamten Wahlgebiet ausgeschlossen seien. Zweifel äußert Campe auch an der Form: Die Kreisvorsitzende Delia Klages hat den Einspruch allein unterschrieben. Nach Angaben des ersten stellvertretenden Kreisvorsitzenden sehe die Geschäftsordnung eine Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder vor, der Vorstand habe Klages aber zum Einspruch bevollmächtigt. Bei einem Gespräch seien weder die maßgeblichen Regelungen noch ein Nachweis dieses Beschlusses vorgelegt worden, schreibt Campe. Ob Klages die Partei wirksam vertreten hat, lässt er dennoch dahinstehen: Der Einspruch sei ohnehin unzulässig, weil seine Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge.
Weist der Rat den Einspruch nicht zurück, muss er nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz das Wahlergebnis neu feststellen oder berichtigen oder die Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklären.
Zehn statt acht Beigeordnete
Mit der Vorlage 158/2026 schlägt die Verwaltung vor, die Zahl der Beigeordneten für die Wahlperiode 2026 bis 2031 von acht auf zehn zu erhöhen. Das Kommunalverfassungsgesetz erlaubt diese Erhöhung um zwei in Räten mit 16 bis 44 Mitgliedern. Wie in der abgelaufenen Wahlperiode soll der Verwaltungsausschuss damit zwei Mitglieder mehr haben als gesetzlich vorgesehen.
Stellvertreter für Ortsvorsteher
Die Neufassung der Hauptsatzung (145/2026) greift laut Begründung eine Anregung mehrerer Fraktionen auf: Erstmals sollen Stellvertretungen für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bestellt werden. Eine mögliche Aufwandsentschädigung dafür will die Verwaltung in einer bereits geplanten haushaltsbegleitenden Vorlage aufgreifen. Die neue Satzung soll am 4. November in Kraft treten. Die Vorlage zur Geschäftsordnung des Rates (151/2026) steht auf der Tagesordnung, ist im öffentlichen Sitzungspaket aber nicht enthalten. Die Vorlage zur Vertretung des Oberbürgermeisters wird laut Einladung nachgereicht.
Rohrsen und Wangelist
Rohrsen und Wangelist bilden nach der Hauptsatzung jeweils eine Ortschaft mit Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher statt eines Ortsrats. Vorschlagsberechtigt ist nach § 96 des Kommunalverfassungsgesetzes die Fraktion der Partei, die dort bei der Ratswahl die meisten Stimmen bekam. In Rohrsen war das laut Vorlage 160/2026 die AfD mit 413 Stimmen (31,45 Prozent) vor der CDU mit 255 (19,42 Prozent). Damit hat die AfD-Fraktion das Erstvorschlagsrecht. In Wangelist liegt die CDU mit 837 Stimmen (30,63 Prozent) vorn, vor SPD (620) und AfD (571); dort schlägt die CDU-Fraktion vor. Namen nennen die beiden Vorlagen nicht.
Sitze bei der Sparkasse
Neu besetzt werden auch die Gremien des Sparkassenzweckverbandes Hameln-Weserbergland und der Sparkasse Hameln-Weserbergland (162/2026). In die Verbandsversammlung entsendet die Stadt neben dem Oberbürgermeister zwölf weitere Mitglieder und Ersatzpersonen, in den Verwaltungsrat vier weitere Mitglieder und in den Sparkassenbeirat vier. Von den Entsandten im Beirat soll mindestens die Hälfte sogenannte „regionale Repräsentanten aus Handel und Dienstleistungsgewerbe, Handwerk, Gewerkschaften, Industrie und Freiberuflern“ sein. Die Sitze werden nach der Verteilung der Fraktionssitze im Rat vergeben.

