Niedrigwasser: Poller Fähre fährt wieder, Solarfähre in Grave liegt still

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Zehn Tage lang stand sie still: Die Poller Fähre im Landkreis Holzminden hatte am Freitag, 14. August 2026, um 13 Uhr ihren Betrieb eingestellt, weil die Weser zu wenig Wasser führte. Ein gefahrloses Anlanden sei nicht mehr möglich, hieß es zur Begründung. Seit Montag, 24. August, fährt die Fähre wieder, und zwar zu den Sommerzeiten: montags bis freitags von 6.30 bis 19 Uhr, samstags von 8 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Über die Einstellung und den Neustart informierte die zuständige Straßenmeisterei über die Warn-App BIWAPP. Wer die Fähre regelmäßig nutzt, erfährt dort am schnellsten, ob übergesetzt werden kann.

Auch die Solarfähre in Grave liegt fest

Nicht nur in Polle hat das Niedrigwasser Folgen. Auch die Solarfähre „Gravena“ in Grave, ebenfalls im Landkreis Holzminden, ruht bis auf Weiteres, wie der Kultur- und Fährverein Grave-Brevörde mitteilt. Die kleine Fähre wird ehrenamtlich betrieben und nimmt bis zu zwölf Personen samt Fahrrädern mit. Sie ist in diesem Jahr in ihre 21. Saison gestartet, Saisonbeginn war nach Angaben des Landkreises Holzminden der 18. April. Wann sie wieder ablegen kann, ist offen.

Für die Poller Fähre ist es nicht der erste Engpass in diesem Sommer. Schon Ende Juli durfte sie wegen des sinkenden Pegels nur noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und leere Gespanne übersetzen. Als Ursache galt damals vor allem die stark gedrosselte Wasserabgabe der Edertalsperre.

Was die Pegel-Kennwerte zeigen

Wie ungewöhnlich solche Wasserstände sind, lässt sich an den Kennwerten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Pegel Bodenwerder ablesen. Im Mittel liegt der Wasserstand dort bei 205 Zentimetern, das Mittel der Niedrigwasserstände bei 116 Zentimetern. Als niedrigster bisher verzeichneter Stand ist ein Wert von 76 Zentimetern vom 9. September 2022 eingetragen. Zum Vergleich: Der höchste Hochwasserstand wurde im Februar 1946 mit 729 Zentimetern gemessen.

Lkw dürfen am Sonntag fahren

Das Niedrigwasser beschäftigt auch das Land. Für Transporte, die wegen des Niedrigwassers vom Schiff auf die Straße ausweichen müssen, hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 7. August eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erlassen. Bis einschließlich 31. August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen auch an Sonn- und Feiertagen sowie an den Samstagen fahren, für die sonst das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung gilt, wenn es sich um solche Ersatzverkehre handelt. Leerfahrten, die direkt damit zusammenhängen, sind eingeschlossen. Großraum- und Schwertransporte sind ausgenommen. Einen Nachweis müssen die Fahrer in Niedersachsen nicht mitführen; für Fahrten in andere Bundesländer gelten deren Regeln.

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