Raumordnungsprogramm: Landkreis legt Entwurf bis 2. September aus

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Wo im Landkreis künftig Wohngebiete, Gewerbeflächen, Naturräume oder Windenergieanlagen Platz finden sollen, regelt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP). Den Entwurf 2026 legt der Landkreis Hameln-Pyrmont seit Donnerstag, 2. Juli 2026, öffentlich aus. Bis Mittwoch, 2. September 2026, kann jeder dazu Stellung nehmen.

Den Beschluss zur Auslegung hatte der Kreistag am 16. Juni 2026 gefasst. Bekannt gemacht wurde das Beteiligungsverfahren am 24. Juni im Amtsblatt des Landkreises (Nr. 28/2026).

Wo die Unterlagen einzusehen sind

Entwurf, Begründung und Umweltbericht stehen auf der Internetseite des Landkreises unter www.hameln-pyrmont.de/RROP-Entwurf-2026. Ein gedrucktes Exemplar liegt bis zum 2. September im Foyer des Kreishauses an der Süntelstraße 9 in Hameln aus. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr zugänglich, freitags von 8 bis 13 Uhr. Wer außerhalb dieser Zeiten kommen möchte, kann unter 05151 903-9112 einen Termin vereinbaren.

Stellungnahmen sollen nach Angaben des Landkreises elektronisch an regionalplanung@hameln-pyrmont.de geschickt werden.

Verbindlicher Rahmen für zehn Jahre

Das RROP verbindet die Landesplanung mit den Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden. Anders als informelle Entwicklungskonzepte ist es verbindlich, es gilt grundsätzlich zehn Jahre und gibt den Rahmen für Fachplanungen vor. In Text und Karte stimmt es ab, wie viel Fläche für Wohnen, Wirtschaft, Natur, Erholung, Verkehr und Windenergie vorgesehen ist.

Für niedersächsische Landkreise ist die Aufstellung eine Pflichtaufgabe. Am Ende beschließt der Kreistag das Programm als Satzung, genehmigt wird es vom Land.

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